Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der Baustein GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen im Baustein Kraftwerk sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Baustein GmbH.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Mobiliar bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Baustein GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des Angebotes der Location. Eine Annahme gilt als erklärt, soweit der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Baustein GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise, zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Leistungen der Location gilt die jeweils aktuelle Preisliste, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise der Vermietung zu zahlen.
Die Nutzung des Ethanol Kamins ist nur mit Buchung der Kamin-Pauschale gestattet, Preis gemäß aktueller Preisliste.
Die Entnahme von Getränken ist nur gemäß gebuchter Tagungs- oder Getränkepausche gestattet.
Die gemäß Preisliste maximal angegebene Personenanzahl darf nicht überschritten werden.
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Baustein GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können schriftlich vereinbart werden.
4. Stornierungen / Rücktritt
Storniert der Kunde die gebuchten Leistungen, so gilt folgendes: der Kunde schuldet in jedem Fall einen angemessenen Teil der vereinbarten Miete / Vergütung, und zwar regelmäßig nach Buchung mindestens 20% und höchstens
bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%.
5. Dauer der Anmietung
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Kunden, auch wenn der Kunde diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus, wird mit dem beschriebenen Zuschlag je angefangene Stunde berechnet.
6. Zustand der Räume
Die Räume werden im gereinigten Zustand übergeben, die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung seitens des Kunden, wird der Mehraufwand der Endreinigung an den Kunden weiterverrechnet.
7. Schadenshaftung
Baustein GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Diebstahl an Gegenstände des Kunden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Baustein GmbH vor.
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, seine Dienstleister oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.
Mitgebrachte Ausstellungs- und/oder Dekorationsgegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Baustein GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Insbesondere kann Baustein GmbH vom Kunden einen Nachweis über das Bestehen angemessener Haftpflichtversicherungen verlangen.
8. Höhere Gewalt
Kann die Location von Baustein GmbH aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise wie vom Kunden geplant genutzt werden, erlässt Baustein GmbH die gesamte Mietgebühr.
9. Sonstiges
Für eine Vermietung notwendige behördliche Erlaubnisse wird sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Etwaige an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. wird er unmittelbar selbst an den Gläubiger entrichten.
Für den gebuchten Veranstaltungszeitraum gilt die gesetzliche Lärmschutzverordnung, welche seitens des Kunden und durch die Teilnehmer einzuhalten ist.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam werden oder sein, sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, dasselbe gilt auch im Fall einer Lücke.